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AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten die vertraglichen Regelungen für die Nutzung unserer Website. Bitte lesen Sie diese sorgfältig, bevor Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen. Die AGB dienen dazu, Ihre und unsere Rechte und Pflichten festzulegen, und sie sind ein wichtiger Bestandteil unserer Geschäftsbeziehung. Wir empfehlen Ihnen, unsere AGB regelmäßig zu überprüfen, um sich mit eventuellen Änderungen vertraut zu machen. Sollten Sie Fragen zu unseren AGB haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

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Allgemeine Mietbedingungen

 

1. Zahlungsmodalitäten und Stornobedingungen

Bei Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbuchungswertes fällig. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Anreise zu zahlen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

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Stornobedingungen:

Stornierungen bis 30 Tage vor der Anreise sind kostenfrei. Bereits geleistete Anzahlungen oder Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.

Bei Stornierungen zwischen 30 und 14 Tagen vor der Anreise werden 50 % des Gesamtbuchungswertes fällig. Die geleistete Anzahlung wird angerechnet; ein darüber hinausgehender Betrag ist vom Buchenden zu begleichen.

Bei Stornierungen innerhalb von 14 Tagen vor der Anreise sowie bei Nichtanreise wird der gesamte Buchungswert (100 %) fällig. Bereits geleistete Zahlungen, einschließlich der Anzahlung, werden vollständig angerechnet.

 

Die Anzahlung ist nach Buchungsbestätigung auf folgendes Konto zu entrichten:

Bankverbindung:

Heribert Buchbauer

Raiffeisenbank Vilshofen

IBAN: DE13740624900200300233

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2. Kaution
Bei Einzug ist eine Kaution in Höhe von 100 Euro pro Haus zu hinterlegen.

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3. Nebenkosten
Die Nebenkosten für Gas, Strom, Wasser sowie zusätzliche gebuchte Leistungen (Bettwäsche 13 Euro je Garnitur, Haustier 10 Euro pro Tag) werden nach Verbrauch durch den Verwalter abgerechnet.
Die Abrechnung erfolgt bei Auszug und wird mit der hinterlegten Kaution verrechnet.
Kinderbett und Hochstuhl sind im Mietpreis enthalten.

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4. Leistungsumfang

Im Mietpreis enthalten sind:

– Bearbeitungsgebühr

– Endreinigung

– Müllabfuhrgebühr für 50 l (14-tägig: einmal Restmüll, einmal Biomüll)

– Rundfunkgebühren

– Verwaltungsabgaben

Nicht enthalten sind:

– Kaution

– Bettwäsche

– Gas, Strom, Wasser

– Telefonkosten

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5. Zustand und Nutzung des Mietobjekts

Das Mietverhältnis umfasst das gesamte Ferienhausgrundstück einschließlich eines zugewiesenen Abstellplatzes und des Zubehörs.

Das Haus wird in sauberem Zustand übergeben. Etwaige Mängel sind unverzüglich der Verwaltung zu melden (vgl. Hausordnung).

Der Mieter verpflichtet sich zu einem pfleglichen Umgang mit dem Mietobjekt und dessen Inventar.

Der Verwalter ist berechtigt, das Objekt zur Kontrolle zu betreten.

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6. Einschränkungen
Gruppen- oder Monteurbuchungen sowie Junggesellen- bzw. Junggesellinnenabschiede und ähnliche Feiern sind ausschließlich auf Anfrage zulässig!

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7. Abreise und Endreinigung
Am Tag vor der geplanten Abreise hat der Mieter den Verwalter über den Abreisetermin zu informieren.
Der Verwalter nimmt am Abreisetag eine Besichtigung des Mietobjekts vor und erstellt die Endabrechnung.
Die Endreinigung wird grundsätzlich durch die Verwaltung durchgeführt.
Das Ferienhaus ist in besenreinem Zustand zu übergeben; hierzu gehört insbesondere sauberes Kücheninventar.

Hausordnung

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  1. Allgemeine Sorgfaltspflichten
    Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus einschließlich Außenanlage sowie die gesamte Ausstattung pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Bei Mietende ist das Objekt in einwandfreiem Zustand zu übergeben.

  2. Personenbelegung und Haustiere
    Das Gebäude darf ausschließlich mit der bei der Buchung angegebenen Personenzahl belegt werden.
    Tiere sind nur zulässig, sofern dies bei der Buchung ausdrücklich vereinbart wurde. Für Haustiere sind geeignete Schlafstätten und Zubehör (z. B. Fressnapf) mitzubringen. Hunde sind im gesamten Feriendorf jederzeit anzuleinen. Für sämtliche durch Tiere verursachten Schäden haftet der Mieter.

  3. Bettwäsche und Handtücher
    Bettwäsche und Handtücher sind vom Mieter mitzubringen oder können gegen Gebühr gemietet werden. Die Nutzung der Betten ohne Bettwäsche ist untersagt.

  4. Mängelanzeige und Schadensregulierung
    Das Mietobjekt wird in ordnungsgemäßem und voll funktionsfähigem Zustand übergeben.
    Festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch bis 12:00 Uhr des auf die Anreise folgenden Tages, der Verwaltung zu melden.
    Die Verwaltung hat das Recht, einen angemessenen Zeitraum von 24 bis 48 Stunden zur Mängelbeseitigung zu nutzen.
    Dem Hausmeister sowie beauftragten Handwerkern ist jederzeit Zugang zu gewähren.
    Für Schäden und Abhandenkommen haftet der Mieter unabhängig von der Schuldfrage. Die Verwaltung setzt die Höhe des Schadensersatzes anhand von Erfahrungswerten oder Rechnungen fest.

  5. Sicherung des Gebäudes
    Beim Verlassen des Gebäudes sind sämtliche Fenster und Türen ordnungsgemäß zu verschließen.
    Das Eigentum des Mieters ist nicht versichert. Eine Haftung hierfür wird ausgeschlossen.

  6. Befestigungen am Gebäude
    Es ist untersagt, Nägel, Schrauben oder ähnliche Gegenstände am Gebäude anzubringen – sowohl innen als auch außen.

  7. Winterdienst
    Der Winterdienst obliegt ab Einzug dem Mieter. Eine Schneeschaufel befindet sich im Haus. Streumaterial ist bei der Verwaltung erhältlich.

  8. Parkplätze
    Es steht ein kostenloser Parkplatz am Haus und weitere Parkplätze am Sammelparkplatz zur Verfügung.

  9. WC-Nutzung
    In die Toiletten dürfen keine festen oder ungeeigneten Stoffe wie Binden, Windeln, Verpackungen oder Ähnliches eingebracht werden.

  10. Müllentsorgung
    Zu jedem Haus gehören eine Restmülltonne, eine Biotonne und eine Papiertonne (blaue Tonne) bzw. Sammelbehälter hinter dem Verwaltungsgebäude.
    Die Tonnen sind an den jeweils bekanntgegebenen Entleerungstagen (14- bzw. 28-tägig) an die Straße zu stellen.
    – Wertstoffe (Glas, Dosen): ausschließlich in die Container an der Hauptstraße.
    – Papier: ausschließlich in die blaue Papiertonne.
    – Kunststoffe und andere recyclingfähige Stoffe: bevorzugt im Recyclinghof in Windorf (geöffnet Mittwoch und Freitag nachmittags sowie Samstag vormittags). Dort werden auch Windelsäcke ausgegeben.
    Die korrekte Mülltrennung ist verbindlich.

  11. Rasenmähen
    Das Rasenmähen erfolgt durch die Verwaltung. Der Mieter hat zuvor sämtliche Gegenstände von der Rasenfläche zu entfernen und Abstand zu den Mähgeräten zu halten.

  12. Grillen
    Grillen ist gestattet. Der Grill ist auf der Rasenfläche aufzustellen, um Verschmutzungen des Pflasters zu vermeiden.

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